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Bestimmte Vertragsdauer trotz Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG (Ehgartner, BFGjournal 9/2019, S. 352)

Artikelrundschau September 2019Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/775ÖStZ 2019, 617 Heft 22 v. 26.11.2019

Das BFG hatte sich mit der gebührenrechtlichen Behandlung eines Mietvertrages auseinanderzusetzen, der dem Wortlaut nach auf unbefristete Zeit abgeschlossen war und bei dem die Mieterin für einen Zeitraum von 15 Jahren einen Kündigungsverzicht abgegeben hatte. Der Vermieterin wurde vertraglich ein Kündigungsrecht ua aus allen Gründen des § 30 Abs 2 MRG sowie ein Weitergaberecht eingeräumt.

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