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Die grundsteuerliche Definition von Wohnraum am Beispiel einer betreuten Seniorenwohngemeinschaft (Strauss, RFG 2019/24, S. 103)

Artikelrundschau September 2019Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/773ÖStZ 2019, 616 Heft 22 v. 26.11.2019

Inländischer Grundbesitz, der für den nicht gewinnorientierten Betrieb eines Altenheims benutzt werde, sei von der Grundsteuer befreit. Im Gegensatz dazu sei die Benutzung für betreutes Wohnen nach Ansicht des VwGH von der Grundsteuerpflicht erfasst. Diese grundsteuerliche Differenzierung, die aus rechtspolitischer Sicht freilich seltsam erscheinen mag, sei der in § 3 GrStG gesetzlich verankerten Steuerpflicht bei Benutzung zu Wohnzwecken geschuldet. Der Beitrag widmet sich der Abgrenzung von grundsteuerpflichtigen Wohnungen und grundsteuerbefreiten Wohnräumen iSd § 3 GrStG und zieht hierfür das Beispiel einer betreuten Seniorenwohngemeinschaft heran.

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