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Das Altenheim aus grundsteuerlicher Sicht (Strauss, RFG 2019/23, S. 96)

Artikelrundschau September 2019Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/772ÖStZ 2019, 616 Heft 22 v. 26.11.2019

Vor der Grundsteuergesetz-Novelle im Jahr 1979 galt, dass inländischer Grundbesitz, der für Altenheime benutzt wurde, nur dann von der Grundsteuer befreit sein konnte, wenn der Betreiber eine Gebietskörperschaft war. Mit der Novelle 1979 wurden schließlich Altenheime, die von anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften betrieben wurden, mit jenen der Gebietskörperschaften gleichgestellt. Seither habe sich die Branche rund um Altenheime stark verändert; eine Novellierung der Befreiungstatbestände des § 2 GrStG gab es seither nicht. Im Beitrag wird die grundsteuerliche Behandlung von Grundbesitz, der für Altenheime benutzt wird, beleuchtet, wobei das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet ist, ob die Befreiungstatbestände des § 2 GrStG in Bezug auf Altenheime noch als angemessen zu betrachten sind.

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