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Einstellung mangels Gesamtrechtsnachfolge - Was passiert, wenn es keinen Beschwerdeführer mehr gibt? (Gumprecht, taxlex 9/2019, S. 261)

Artikelrundschau September 2019(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/759ÖStZ 2019, 615 Heft 22 v. 26.11.2019

Während des Beschwerdeverfahrens verstirbt der Beschwerdeführer. Das BFG prüfte, ob es einen Rechtsnachfolger gab, der in die Position des Verstorbenen eintreten könne.

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