Während des Beschwerdeverfahrens verstirbt der Beschwerdeführer. Das BFG prüfte, ob es einen Rechtsnachfolger gab, der in die Position des Verstorbenen eintreten könne.
Während des Beschwerdeverfahrens verstirbt der Beschwerdeführer. Das BFG prüfte, ob es einen Rechtsnachfolger gab, der in die Position des Verstorbenen eintreten könne.
