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Keine Zurückziehung des Vorlageantrags nach Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht (Hora, BFGjournal 9/2019, S. 360)

Artikelrundschau September 2019(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/753ÖStZ 2019, 614 Heft 22 v. 26.11.2019

Beschwerden und Vorlageanträge könnten bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden. Fraglich war, wie zu verfahren sei, wenn eine Bekanntgabe an den Beschwerdeführer nicht möglich sein sollte.

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