Beschwerden und Vorlageanträge könnten bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden. Fraglich war, wie zu verfahren sei, wenn eine Bekanntgabe an den Beschwerdeführer nicht möglich sein sollte.
Beschwerden und Vorlageanträge könnten bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden. Fraglich war, wie zu verfahren sei, wenn eine Bekanntgabe an den Beschwerdeführer nicht möglich sein sollte.
