In der neuen Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung (Sorgfaltspflichten-UStV) werden die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I 2019/91, im Bereich des E-Commerce und des Versandhandels ab 2020 bzw 2021 eingeführten Aufzeichnungspflichten und Haftungsbestimmungen für elektronische Schnittstellen näher konkretisiert:

