Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2020 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 17. 10. 2019, BMF-010222/0066-IV/7/2019.
Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2020 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 17. 10. 2019, BMF-010222/0066-IV/7/2019.
