vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachung der Bausparprämie 2020

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/714ÖStZ 2019, 564 Heft 21 v. 15.11.2019

Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2020 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 17. 10. 2019, BMF-010222/0066-IV/7/2019.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte