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Zinsenersparnis 2020 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/712ÖStZ 2019, 563 Heft 21 v. 15.11.2019

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2020 unverändert 0,5 %. Erlass des BMF 18. 10. 2019, BMF-010222/0067-IV/7/2019.

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