Über den Ausgangsfall der Verfassungsbeschwerde eines Printwerbeunternehmens sei bereits im BFGjournal 9/2016 berichtet worden. Dem Verfahren hätten sich mehr als 20 Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bzw Radiostationen angeschlossen, mit der Behauptung, die Nichtbesteuerung der Onlinewerbung durch das Werbeabgabegesetz widerspreche dem Gleichheitssatz und benachteilige die österreichische Werbewirtschaft.