Hätte Zenon von Elea die Energieabgabenvergütung gekannt, wären seine Beispiele zur Paradoxie der Bewegung anders ausgefallen. Auch die Vergütung der Energieabgaben für Dienstleister (2011 bis 2014) sei nach einem sechsjährigen Verfahren weiter an seinem Ausgangspunkt verblieben (oder wieder dorthin zurückgekehrt). Der VwGH habe im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens neuerlich Fragen an den EuGH gerichtet.