Tourismusverbände seien KöR. Da sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, komme Art 13 MwStSystRL nicht zur Anwendung. Für Zwecke der Umsatzbesteuerung sei zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Die in den UStR vertretene Abgrenzung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Tourismusverbänden folge der unionsrechtlichen Systematik nur teilweise.