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Das Urteil des EuGH in der Rs Timac Agro und seine Auswirkungen auf die Rechtsprechung des BFH und des VwGH

Steuerrecht aktuellSen.-Präs. Dr Josef FuchsÖStZ 2017/871ÖStZ 2017, 619 Heft 23 v. 13.12.2017

1. Vorbemerkung

Fast auf den Tag genau 10 Jahre nach dem Urteil Marks & Spencer11EuGH 13. 12. 2005, C-446/03 , Marks & Spencer, EU:C:2005:763. hat der EuGH im Urteil Timac Agro22EuGH 17. 12. 2015, C-388/14 , Timac Agro Deutschland GmbH, EU:C:2015:829; ÖStZB 2017/100, 130. eine Neuausrichtung seiner Rechtsprechung zu den finalen Verlusten vorgenommen. Die Auswirkungen dieses Urteils auf die Rechtsprechung des BFH und des VwGH sind durchaus unterschiedlich, was im Folgenden aufgezeigt werden soll.

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