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Die Hauptwohnsitzbefreiung für Grund und Boden ist doch beschränkt (Vogl, SWK 15/2017, S. 713)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/557ÖStZ 2017, 383 Heft 14 v. 10.8.2017

Nach der neuesten VwGH-Rechtsprechung erfasse der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 EStG nur jenen Teil des mit dem Hauptwohnsitz mitveräußerten Grund und Bodens, der üblicherweise als Bauplatz erforderlich sei. Damit habe der VwGH klar ausgesprochen, dass die Hauptwohnsitzbefreiung größenmäßig nicht unbeschränkt zustehe. Gleichzeitig habe die knappe Begründung zahlreiche Fragen aufgeworfen.

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