vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Depotentnahme und -übertrag sollten nur im Rahmen der KESt geregelt sein (Buchmann/Marschner, SWK 13-14/2017, S. 659)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/555ÖStZ 2017, 383 Heft 14 v. 10.8.2017

Der Depotübertrag führe zur Realisierung von Kursgewinnen, soweit nicht Ausnahmetatbestände erfüllt seien. Die Depotentnahme führe stets zur Besteuerung von Kursgewinnen. In der Praxis würden bestimmte Depotbewegungen zu einer unerwünschten Realisation und Besteuerung von aufgelaufenen Kursgewinnen aus Wertpapieren führen, die jedoch nach allgemeinem Steuerrecht nicht steuerpflichtig wären. Es fehle eine Möglichkeit zur Korrektur im Rahmen der Veranlagung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!