Vermietungen von Wohnimmobilien durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter seien bei ungewöhnlichen Gestaltungen steuerlich unzulässig. Die Rechtsprechung des VwGH weise solche Wohnimmobilien dem außerbetrieblichen Bereich der Kapitalgesellschaft zu. Die KStR 2013 würden hingegen die Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschafter bevorzugen.

