Anfang des Jahres habe sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, ob Leasingverträge als Rechnungen angesehen werden können und zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bei Dauerschuldverhältnissen müsse der abgerechnete Leistungsgegenstand erst durch den monatlichen Zahlungsbeleg konkretisiert werden - sonst könne der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden.

