Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU (EU-FinStrZG) setzt der Gesetzgeber Schritte in mehrere Richtungen: Er schließt Lücken in der Umsetzung bestimmter EU-Rechtsakte in Bezug auf den finanzstrafrechtlichen Bereich, stellt die teilweise bereits zuvor bestehenden Möglichkeiten zur Amts- bzw Rechtshilfe sowie zum Informationsaustausch auf eine neue Rechtsgrundlage, ersetzt das EU-FinStrVG und stellt einen Gleichklang des finanzstrafbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahrens in Bezug auf Amts- und Rechtshilfe her. Der Beitrag soll nicht nur das neue EU-FinStrZG in Grundzügen skizzieren, sondern es auch in seinen europäischen Zusammenhang setzen und einen ersten Ausblick auf mögliche Konsequenzen bieten.

