Der VwGH habe seine Rechtsprechung zu liechtensteinischen Stiftungen konsequent fortgeführt und erstmals die Abschirmwirkung einer solchen Stiftung anerkannt.
Der VwGH habe seine Rechtsprechung zu liechtensteinischen Stiftungen konsequent fortgeführt und erstmals die Abschirmwirkung einer solchen Stiftung anerkannt.
