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Geänderte BMF-Ansicht zur KESt-Vorschreibung bei verdeckten Ausschüttungen (Renner, ÖStZ 2015/333, S. 249)

Artikelrundschau Mai 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/550ÖStZ 2015, 442 Heft 14 v. 1.7.2015

Im Gegensatz zur Verwaltungspraxis und hL sei nach der Info des BMF bei verdeckten Ausschüttungen die darauf entfallende KESt grundsätzlich direkt jenem Anteilsinhaber vorzuschreiben, dem die Vorteilszuwendung zuzurechnen ist. Die Körperschaft sei idR nur nachrangig heranzuziehen. Renner erläutert die wesentlichsten Punkte der BMF-Info und versieht diese mit Zwischenüberschriften sowie zusätzlichen Hinweisen bzw Anmerkungen.

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