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Empfängerbenennung als überragendes Prinzip des Steuerrechts?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2014/31ÖStZ 2014, 37 Heft 1 und 2 v. 28.1.2014

(Holzinger, SWK 32/2013, S. 1413)

Der VwGH halte im Erk vom 25. 4. 2013, 2013/15/0155, an seiner Rsp fest, dass § 162 BAO (Empfängerbenennung) ein überragendes Prinzip des Abgabenrechts darstelle, welches nicht relativiert werden könne. Auch eine allfällige Totalkonfiskation des Einkommens sei keine Grenze der Rechtsanwendung.

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