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MwSt-Betrugsbekämpfung - Ausweitung des Reverse-Charge-Systems

Info aktuellBGBlÖStZ 2013/923ÖStZ 2013, 511 Heft 22 v. 28.11.2013

Mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (USt-BetrugsV) wird in weiteren Bereichen, die auf EU-Ebene als bekannt bzw potenziell betrugsanfällig klassifiziert werden, das Reverse-Charge-System (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ab 2014 eingeführt.

Folgende Umsatzgruppen werden durch die Verordnung vom Übergang der Steuerschuld erfasst:

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