(Kerschner, SWK 18/2013, S. 823)
In der BE vom 5. 11. 2012, RV/2495-W/06, beschäftigt sich der UFS mit dem Zeitpunkt der Realisierung einer Dividende, welche eine in Ungarn ansässige Tochter an die in Österreich ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet hat. Der genaue Zeitpunkt sei dabei insofern von besonderer Relevanz, als Ungarn seit dem 1. 5. 2004 Mitglied der EU ist und erst ab diesem Tag die Beteiligungsertragsbefreiung greifen könne.