(Moser, SWK 16/2013, S. 766)
Die Änderungen in § 6 Abs 2 UStG würden eine massive Einschränkung der Optionsmöglichkeit des Bestandgebers zur Umsatzsteuerpflicht bewirken. Im Zuge des Abschlusses von Bestandverträgen empfehle es sich daher, vertragliche Vorsorge dafür zu treffen, dass der Bestandgeber von ust-relevanten Änderungen der Geschäftstätigkeit des Bestandnehmers informiert wird.