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Vertragsklauseln für Mietverträge als Konsequenz der Neuregelung des § 6 Abs 2 UStG ab 1. 9. 2012

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2013/638ÖStZ 2013, 372 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Moser, SWK 16/2013, S. 766)

Die Änderungen in § 6 Abs 2 UStG würden eine massive Einschränkung der Optionsmöglichkeit des Bestandgebers zur Umsatzsteuerpflicht bewirken. Im Zuge des Abschlusses von Bestandverträgen empfehle es sich daher, vertragliche Vorsorge dafür zu treffen, dass der Bestandgeber von ust-relevanten Änderungen der Geschäftstätigkeit des Bestandnehmers informiert wird.

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