(Ludwig, taxlex 6/2013, S. 225)
Der Beitrag bespricht eine Entscheidung des UFS vom Februar 2013, wonach eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO nicht möglich sei, wenn sowohl dem ursprünglichen Bescheid als auch dem Wiederaufnahmebescheid ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liege.