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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/85ÖStZ 2011, 44 Heft 3 v. 2.2.2011

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2011 gebracht. Erlass des BMF 22. 12. 2010, BMF-010219/0324-VI/4/2010.

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