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Die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/40ÖStZ 2010, 26 Heft 1 und 2 v. 15.1.2010

(Langheinrich/Ryda, FJ 11/2009, S. 387)

Nach der Darlegung des Gesetzestextes und der Zuständigkeit befasst sich der Hauptteil des Artikels mit der Erläuterung der zu einer Maßnahme nach § 299 Abs 1 BAO führenden Voraussetzungen. Den Abschluss bilden ein Vergleich zu anderen den Bescheid "abändernden" Verfahrenstiteln, respektive Ausführungen betreffend der "Rangordnung", wenn mehrere Verfahrenstitel in Betracht kommen.

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