(Moser, SWK 14/15/2010, S 515)
Da die Anschaffungs-/Herstellungskosten in den Folgeperioden nicht verändert werden können, seien eine Änderung der Nutzungsdauer bzw außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen die einzigen Möglichkeiten, die Höhe der Abschreibungen zu

