(Haslehner, SWK 13/2010, S 505)
Bei der Ergebniszurechnung und -aufteilung im Rahmen einer Unternehmensgruppe bestehen Rechtsunsicherheiten, wenn eine finanzielle Verbindung über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt wird und die Stimmrechte der Mitbeteiligten von der Kapitalbeteiligung abweichen oder Anteile am einbezogenen Gruppenmitglied außerhalb der Beteiligungsgemeinschaft durch die Mitbeteiligten gehalten werden.

