Mit der Neuregelung des § 1 Z 2 NoVAG durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 werden die NoVA-Tatbestände mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2010 um den innergemeinschaftlichen Erwerb iSd Art 1 UStG von Fahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung, erweitert. In einem Erlass geht das BMF ua auf die Fragen der Bemessungsgrundlage und des Zeitpunkts der Tatbestandsverwirklichung (Übergangsregelung) sowie die Auswirkungen der Neuregelung für die Umsatzbesteuerung (Einbeziehung der NoVA gemäß § 1 Z 2 NoVAG in die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb) näher ein:

