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Haftung für Kapitalertragsteuer

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juli 2009 - Teil IÖStZ 2009/855ÖStZ 2009, 420 Heft 17 v. 1.9.2009

Mit zunehmender Kreativität von Kapitalanlageprodukten und Veranlagungsformen, die tatsächlich oder vermeintlich nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, steigt nach Ansicht von Twardosz für Emittenten, kuponauszahlende Stellen und sonstige Schuldner von Kapitalerträgen das Risiko einer Haftung für Kapitalertragsteuer. Gegenstand seines Beitrages ist, dieses Risiko systematisch

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