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Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug beim Reihengeschäft

Steuerrecht aktuellDr. Elisabeth MarecekÖStZ 2008/203ÖStZ 2008, 99 Heft 5 v. 3.3.2008

Gem § 12 Abs 1 Z 2 UStG kann der Unternehmer die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.

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