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Steuerrechtliche Unterschiede bei Übertragungen von direkten Leistungszusagen gem § 5 Z 1 lit e PKG und § 48 PKG

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2008/84ÖStZ 2008, 24 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

(Medek/Moser, zuvo 2007/30, S. 36)

Neben der seit 1990 bestehenden Regelung des § 48 PKG wurde im Zuge der Steuerreform 2000 eine weitere Möglichkeit/Durchführungsart der Übertragung von direkten Leistungszusagen, nämlich unter dem Regime des § 5 Z 1 lit e PKG, eingeführt. Im Beitrag steht die Beurteilung der Betriebsausgabentauglichkeit des Übertragungsbetrages im Mittelpunkt.

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