(Reiter, RWZ 2007/100, S. 351)
Der Artikel erläutert die bis 31. 12. 2007 zu beachtenden Übergangsbestimmungen des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) und geht dabei neben Grundsätzlichem auch auf die Durchführung der externen Qualitätsprüfung ein.

