(Nowotny, RWZ 2007/92, S. 321)
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz zu 5 R 244/06a vom 6. 3. 2007 behandelt für die Praxis wichtige Fragen einer Kapitalerhöhung durch Aufbringung des Erhöhungsbetrages im Wege der Aufrechnung mit einer Forderung des zeichnenden Aktionärs. Der Autor analysiert diese Entscheidung und nimmt dabei auch zur Haftung des Gründungs-/Kapitalerhöhungsprüfers Stellung.

