(Krumenacker, SWK 31/2007, S 856)
Der VwGH hat mit Beschluss vom 24. 10. 2007, EU 2007/0008, dem EuGH einen die Jahre vor 2004 betreffenden Seeling-Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nach Ansicht des Autors hat der VwGH dabei Fragen gestellt, die am Kern der Sache vorbeigingen. Eine Entscheidung des VwGH in der Sache selbst sei in weite Ferne gerückt.

