(Blazina, SWK 32/2007, S 894)
Ein konkreter Fall „aus dem Alltag der Betriebsprüfer“ zeigt auf, dass das Instrument eines Lokalaugenscheins, das meist in Kriminalfällen zum Einsatz gelangt, auch der Finanzverwaltung zur Verfügung steht, zumal dafür in § 182 BAO eine gesetzliche Grundlage existiert.

