(Wagner, SWI 11/2007, S. 527)
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens in der Rs Theodor Jäger ist der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zum Ergebnis gelangt, die im dt Steuerrecht vorgesehene begünstigte Besteuerung inländischen Grundvermögens sei mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar. Das österr Steuerrecht sieht eine vergleichbare Ungleichbehandlung vor.

