(Fellner, SWK 32/2007, T 177)
Nach Ansicht des Autors sind die mit 1. 1. 2008 in drei verschiedenen Bundesgesetzen vorgesehenen Änderungen des Finanzstrafrechts ein beredtes Beispiel für die Unübersichtlichkeit und Mangelhaftigkeit des Gesetzwerdungsprozesses.

