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Aufkommenssicherung in der Umsatzsteuer - Kosten und Risiko für den Unternehmer

Steuerrecht aktuellStB MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M.ÖStZ 2008/10ÖStZ 2008, 8 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

Das Umsatzsteuerrecht ist von zwei Zielsetzungen geprägt, die in einem Zielkonflikt stehen. Eines dieser beiden Ziele ist der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, den der EuGH bereits mehrfach formuliert hat1)1) Vgl zB EuGH 5. 5. 1982, Rs 15/81, Gaston Schul, Slg 1409; EuGH 8. 3. 2001, C-415/98, Bakcsi, Slg I-1831; EuGH 17. 5. 2001, C-322/99, Fischer, Slg I-4049, aber auch EuGH 19. 9. 2000, C-454/98, Schmeink & Cofreth und Strobel. Vgl weiters Doralt/Ruppe, Steuerrecht I8, Rz 1208, sowie die bei Ruppe, UStG 19943, Einf, Rz 47 zit Rsp zur Wettbewerbsneutralität.. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Konsum belasten2)2) Vgl Ruppe, UStG 19943 (2005), Einf Tz 38 und Tz 90; Tipke, Die Steuerrechtsordnung, 899 ff; Kranich/Sigl/Waba, Einf, Anm 9; Doralt/Ruppe, Steuerrecht I8, Rz 1201: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf die Einkommensverwendung. und für den Unternehmer neutral sein sollte.

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