Die Tätigkeit von Ordensangehörigen in Betrieben gewerblicher Art des Ordens schlägt sich nicht wie bei anderen Betrieben in einem Lohnaufwand nieder, sodass insoweit eine Verzerrung der Betriebsergebnisse stattfände. Zum Ausgleich dafür können als fiktive Betriebsausgabe folgende vom BMF - bisher in Einzelerledigungen und nun in Erlassform - festgesetzte Vergütungssätze für die Tätigkeit von Ordensangehörigen verrechnet werden:
für das Jahr 2006 2.300 €

