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Gebäude, Vorsteuerabzug, Zuordnung zum Unternehmen (Wahlrecht)

Judikatur VwGHÖStZ 2007/312ÖStZ 2007, 136 Heft 6 v. 15.3.2007

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 1

Nach der Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF vor dem AbgÄG 1997, BGBl I Nr 9/1998, war grundsätzlich die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten auch für die Frage des Vorsteuerabzuges maßgeblich. Ein Zuordnungswahlrecht war der innerstaatlichen Rechtslage fremd.

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