(Pülzl/Pratter/Partl, SWK 30/2007, S 829)
Im Zusammenhang mit einer Betriebsbeendigung infolge höherer Gewalt diskutieren die Autorin/Autoren, ob eine den Buchwert übersteigende Versicherungsentschädigung mangels Anwendbarkeit des § 12 EStG als Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG und § 25 Abs 2 Z 3 GSVG zu qualifizieren ist.

