(Roller, SWK 28/2007, S 766)
Scheidet eine Liegenschaft aus dem Betriebsvermögen einer GmbH aus, dann könne sich die Frage der Einordnung als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung stellen. Grundsätzlich sei die Frage nach dem von der Gesellschaft zu führenden Einlagen-evidenzkonto zu beurteilen; werde ein solches nicht geführt, so treffe die Finanzbehörde eine Schätzungspflicht.

