(Zorn, RdW 2007/647, S. 620)
Der Beitrag befasst sich mit dem Erk vom 16. 5. 2007, 2005/14/0083, in dem der VwGH neuerlich über ein von einem Gesellschafter-Geschäftsführer gemietetes Wohnhaus, das im Eigentum seiner GmbH stand, zu entscheiden hatte.

