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Reihenlieferungen: EuGH bestätigt österreichische Verwaltungspraxis (Tumpel, SWK 14/2006, S 461)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2006/611ÖStZ 2006, 286 Heft 13 v. 3.7.2006

Der EuGH hat im Urteil vom 06.04.2006, Rs C-245/04, EMAG, die herrschende Lehre und die österreichische Verwaltungspraxis bezüglich des Lieferortes von Reihenlieferungen bestätigt. Tumpel diskutiert dieses Urteil und die sich daraus für Österreich ergebenden Konsequenzen.

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