Die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 20.01.2005 (Rs C-434/03) sind nach Meinung der Autoren geeignet, den sich aus der Judikatur des EuGH vom 08.05.2003 in der Rs C-269/00 (Seeling) ergebenden Konsequenzen Einhalt zu gebieten.
Die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 20.01.2005 (Rs C-434/03) sind nach Meinung der Autoren geeignet, den sich aus der Judikatur des EuGH vom 08.05.2003 in der Rs C-269/00 (Seeling) ergebenden Konsequenzen Einhalt zu gebieten.
