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Unterbleiben einer Kapitalerhöhung bei Identität der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse (Ludwig, RdW1/2001, 59)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/233ÖStZ 2001, 125 Heft 6 v. 15.3.2001

Wird einbringungsfähiges Vermögen an eine übernehmende Körperschaft übertragen, kann eine Kapitalerhöhung unter anderem dann unterbleiben, wenn die unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen der prozentuellen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft unmittelbar oder mittelbar entsprechen. Der Beitrag untersucht anhand eines Beispiels die Anwendungsvoraussetzungen der maßgeblichen Bestimmung.

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