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Zeitpunkt des Zufließens von Zuwendungen einer Privatstiftung bei satzungsmäßiger Regelung für Zwecke der KESt (Kofler/Schenk/Weiermayer, SWK 17/2001, S 460)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/784ÖStZ 2001, 400 Heft 16 v. 15.8.2001

Unabhängig von der Streitfrage, nach welchem Zeitpunkt sich der Zufluss bei vom Stiftungsvorstand beschlossenen Leistungen an die Begünstigten richtet, ist für satzungsmäßige Zuwendungen nach Ansicht der Autoren jedenfalls § 95 Abs 4 Z 4 EStG anzuwenden. Auf Grund der häufigen Nahebeziehung der Begünstigten zum Stifter und zum Stiftungsvorstand betrachten sie den Zuflusszeitpunkt nach § 19 EStG in solchen Fällen genauer.

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