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Verwertung von Patentrechten

ErlassrundschauÖStZ 2000/279ÖStZ 2000, 127 Heft 5 v. 1.3.2000

Sachverhalt:

A ist ein unbeschränkt steuerpflichtiger 25%-Gesellschafter einer GmbH, gleichzeitig Dienstnehmer der GmbH und Erfinder. Seine Erfindung ist patentrechtlich geschützt, Patentinhaber ist die GmbH. Für die Verwertung des Patents erhält A von der GmbH (angemessene) Lizenzvergütungen. Es werden von A weitere Ergänzungserfindungen gemacht.

Angefragt wird die steuerliche Behandlung der Lizenzgelder bei A.

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